Assistant Consulting Antje Levant 
 

News rund um Zwangsvollstreckung, Insolvenzen sowie hilfreiche Themen für die Assistenz

2020-04-23

Der Zwangsvollstreckungsauftrag

Da dieses Thema doch sehr komplex wird, kann ich nur einige Punkte benennen. 

Nach der Neuerung im Jahr 2013 und der neuen Formulare, ist ein Zwangsvollstreckungsauftrag nun mit 250 Kästchen versehen, die angekreuzt werden können (und teilweise auch müssen) um die Zwangsvollstreckung effektiv laufen lassen zu können. 

Da neben einer korrekten Forderungsaufstellung nebst genauer Zinsangaben auch noch alle bis dato entstandenen Kosten in dieser aufgeführt werden müssen, ist es meist besser, diese Angelegenheit an eine Anwaltskanzlei abzugeben. Hier kann eine detaillierte Prüfung der jeweiligen Forderung, evtl. eine Einsicht ins Vollstreckungsportal der Länder sowie eine Recherche zum Schuldner getätigt werden. 

Auch kann genau besprochen werden, welcher Art der Zwangsvollstreckungsauftrag sein soll. Es gibt die Möglichkeit:

- Zwangsvollstreckung
- Zwangsvollstreckung sowie Abgabe der Vermögensauskunft
- Zwangsvollstreckung sowie Abgabe der Vermögensauskunft und Antrag auf Erteilung eines Haftbefehls (bei 
   Nichterscheinen zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft)

Meist wird Letzteres bevorzugt, da alles in einem Zwangsvollstreckungsauftrag beantragt werden kann.

Bei einem Wert von mehr als € 500,00 der Hauptforderungssumme kann zudem die Auskunft über Arbeitgeber, Konto oder eines Kfz gestellt werden.

Gerne können Sie sich bei Interesse mit mir in Verbindung setzen.

Admin - 08:55:24 | Kommentar hinzufügen

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